Forschungsgelder zukunftsgerichtet einsetzen!
Letzte Woche wurden beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) drei Freisetzungsgesuche für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) eingereicht. Gen Au Rheinau hat den Eindruck, dass die Bevölkerung auf diese Weise an diese ungeliebte Technik gewöhnt werden soll und prüft die Einreichung politischer Vorstösse.
Wer die kurze Beschreibung der von der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule beantragten Gesuche liest, stellt fest, dass es dabei nicht oder nur marginal um Biosicherheit geht. Die Gesuche beantworten auch nicht die Frage, ob in der Schweiz die Landwirtschaft mit GVO-Saatgut so betrieben werden kann, dass die biologische und konventionelle Landwirtschaft nicht gefährdet wird (Gewährleistung von Koexistenz und Wahlfreiheit).
Es soll stattdessen vor allem geprüft werden, ob die Erkenntnisse aus dem Labor auf den Freilandanbau übertragen werden können. In der Tat gibt es viele Beispiele, bei denen eine Veränderung in der genetischen Konstitution zwar eine veränderte Merkmalausprägung produziert, im Freilandversuch die erhoffte Wirkung jedoch ausbleibt.
Die Gelder für das Nationalfonds-Projekt 59 (NF 59) waren ursprünglich für die Risikoforschung gedacht, darum hat Biosicherheitsforschung und nicht Produkt-orientierte Entwicklungsforschung im Vordergrund zu stehen! Am 30. Mai wird bekanntlich die Öffentlichkeit über das Nationale Forschungsprogramm orientiert. Gen Au Rheinau wird dazu Stellung nehmen und prüft in der Zwischenzeit die Einreichung parlamentarischer Vorstösse.
Veröffentlicht: May 25th, 2007 unter Information, Politische Arbeit.
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