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Blick über den Atlantik

Wer hat nicht schon von Percy Schmeiser gehört, dem Preisträger des alternativen Nobelpreises. Als erfahrener kanadischer Bio-Bauer engagiert er sich unermüdlich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft. Ende Februar weilte er mit seiner Frau Luise in der Schweiz, um über seine einschlägigen Erfahrungen mit Gentechsaatgut zu berichten. Gen Au Rheinau traf ihn gemeinsam mit anderen interessierten Organisationen im Unternehmen Mitte in Basel. Seit gut 50 Jahren bewirtschaftet Schmeiser seine 600 Hektar grosse Farm. Vor 40 Jahren spezialisierte er sich auf die Zucht und den Anbau von Raps und entwickelte Sorten, die speziell an die regionalen Bedingungen angepasst waren. Bis 1998 sich sein Leben schlagartig änderte: Der Agrochemie-Konzern Monsanto verklagte ihn, da er auf seinem Land gentechnisch veränderte Roundup-Ready-Rapspflanzen aufspürte – er habe den Monsanto Raps angebaut, ohne die Lizenzgebühren zu bezahlen. Schmeiser versichert, nie etwas mit Monsanto-Raps zu tun gehabt zu haben. Die GVO-Samen musste der Wind vom Feld eines benachbarten Bauern oder ein vorbeifahrenden LKW herbeigetragen haben. Trotzdem: 300 000 Dollar sollte Schmeiser wegen Patentverletzung zahlen, den ganzen Ernteertrag über Nacht an den Patentbesitzer geben, sein eigenes Saatgut durfte er künftig nicht mehr anbauen. Schmeiser rekurrierte, bis ihn schliesslich das höchste kanadische Gericht von der Geldstrafe freisprach: Da er nicht das Herbizid Round-up spritzte, welches für den Saaterfolg unabdingbar ist, konnte er das Gericht überzeugen, sich nicht vom GVO-Saatgut bereichern zu wollen. Immerhin. Doch nun war sein reines Saatgut verseucht. Schmeiser ist ein mutiger Mensch und so kehrte er den Spiess um: «In Handarbeit», erzählt uns der kanadische Farmer, «säuberten wir die kontaminierten Felder und stellten dafür dem Agrokonzern 630 Dollar in Rechnung». Monsanto habe zuerst nicht auf die Forderung einsteigen wollen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen und beglich die milde Rechnung in einem aussergerichtlichen Schlichtungsverfahren. Für Schmeiser war das zwar ein kleiner Sieg, doch hätte es ein Gerichtsverfahren gebraucht, um einen eine Umkehr der Beweislast zu erreichen.
Fazit: Bereits in der weiten Prärie Kanadas ist die Koexistenz, ein friedliches Nebeneinander von samenfestem und GVO-Saatgut, nicht möglich. In der kleinräumigen Schweiz noch viel weniger. Die Verlängerung des Moratoriums ist daher ein Gebot der Stunde.